Die Höhe der Beteiligung an Honorarkosten oder Fahrtkosten richtet sich nach der Zahl der eingegangenen Anträge. In der Regel können bis zu 20,00 € pro Stunde abgerechnet werden.

Es können Familienbildungmaßnahmen und Veranstaltungen aus folgenden Bereichen gefördert werden:

1.       Vereinbarkeit von Erziehung und Erwerbstätigkeit

2.       Familiengruppenarbeit

3.       Rollenfindung als Mütter, Väter und Großeltern

4.       Kreativangebote als niedrigschwelliger Einstieg in Gruppenarbeit

 

Die Zielgruppe sollen dabei Eltern und Großelten, sowie Fachkräfte aus Kirchengemeinden und Einrichtungen sein.

 

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