Termine und Fristen

Da die eaf selbst an Termine gebunden ist (z.B. beim Landesprojekt "Familienbegegnung mit Bildung")
und für andere Projekte und Förderungen die Mittelvergabe planen muss, sind folgende Termine bei der Beantragung einzuhalten:

 

1. Landesprojekt "Familienbegegnung mit Bildung". Bei diesem Familienbildungsprojekt in Form einer Familienfreizeit müssen mind. 70% der teilnehmenden im Leistungsbezug stehen.
Die Dauer beträgt zwischen 3 und 10 Tagen. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt einen Zuschuss in Höhe von 45,00 € pro Tag/TN.
Hier müssen die Anträge bis Mitte November des Vorjahres vorliegen.
Bei Interesse zunächst rechtzeitig formlos per Mail Kontakt aufnehmen und die geplanten Veranstaltungen skizzieren.Die Einzelheiten werden dann geklärt.

Oft stehen noch nicht alle Informationen zur Verfügung (Ort, Referentinnen und Referenten...) Diese können auch nach der Antragstellung noch nachgereicht werden.

 

2. Förderung von Honorar-, Sach- oder Fahrtkosten für Familienbildung. Hier bitte zunächst formlos per Mail Kontakt aufnehmen und die geplanten Veranstaltungen skizzieren.
Die Einzelheiten werden dann geklärt.